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Urteil noch nicht rechtskräftig

Kommerzielles WLAN-Sharing wahrscheinlich vor dem Aus

Ein aktuelles Urteil des OLG Köln sieht in kommerziellen WLAN-Sharing-Angeboten einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht. Für WLAN-Zugangsanbieter dieses Typs könnte das Urteil in Deutschland das Aus bedeuten.

Autor:Werner Veith • 15.7.2009 • ca. 0:30 Min

Das Oberlandesgericht in Köln sieht kommerzielles WLAN-Sharing als wettbewerbswidrig an.
Inhalt
  1. Kommerzielles WLAN-Sharing wahrscheinlich vor dem Aus
  2. Der Kläger

Mit einem jetzt veröffentlichten Urteil (Az.: 6 U 223/08) könnte das Oberlandesgericht Köln (OLG) das Aus für kommerzielle WLAN-Sharing-Angebote wie Fon einläuten: Nach Ansicht der Kölner Richter verstößt ein solches Angebot zur WLAN-Nutzung gegen die Grundsätze des Wettbewerbsrechts.

Beim WLAN-Sharing können Interessenten sich als Mitglied registrieren lassen und dann ihren Breitbandanschluss zur Nutzung per WLAN durch die anderen Fon-Mitglieder zur Verfügung stellen. Im Gegenzug können sie dann auf dieselbe Weise auch die Zugänge der anderen Fon-Mitglieder nutzen. Dies bietet beispielsweise das Unternehmen Fon an.

Daneben gibt es aber auch die Möglichkeit, dass andere Personen den Zugang gegen ein Entgelt nutzen. Fon selbst stellt den Mitgliedern dafür die WLAN-Router sowie eine Software zur Freigabe und Verwaltung des Zugangs gegen ein Entgelt zur Verfügung.