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Kundendaten in den Safe

Das neue Bundesdatenschutzgesetz ahndet den Verlust von personenbezogenen Daten ab 1. September deutlich strenger: 300.000 Euro Strafe und die Pflicht zur Information der Öffentlichkeit durch Anzeigen in Tageszeitungen drohen.

Autor:Markus Bereszewski • 18.8.2009 • ca. 0:30 Min

Ab 1. September gilt das neue BDSG

Kurz vor der Sommerpause hat der Deutsche Bundestag die Novellierung des Bundesdatenschutzgesetztes (BDSG) verabschiedet. Das Gesetz wurde in der Öffentlichkeit allgemein als „Marketing-Gesetz“ wahrgenommen, denn es reguliert unter anderem den umstrittenen Handel mit personenbezogenen Daten für Werbezwecke. Tatsächlich betrifft das Gesetz aber fast alle Unternehmen und Behörden und es sieht bei Verstößen empfindliche Strafen vor.

Sobald mehr als neun Mitarbeiter eines Unternehmens, einer Behörde oder Organisation mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, greift das neue Bundesdatenschutzgesetz. Dabei ist gleichgültig, ob die Daten automatisch oder manuell verarbeitet werden. Beschäftigt ein mittelständisches Unternehmen also beispielsweise drei Mitarbeiter im Marketing, vier Mitarbeiter im Vertrieb und acht Mitarbeiter in der Auftragsbearbeitung, sind schon insgesamt 17 Mitarbeiter mit der Verarbeitung von schützenswerten Daten beschäftigt. Damit unterliegt das Unternehmen dem BDSG.