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Microsoft unterliegt vor EU-Gericht

Niederlage in Luxemburg: Das EU-Gericht hat die Berufung von Softwaregigant Microsoft gegen ein von der EU-Kommision verhängtes Bußgeld verworfen. Wegen Verstößen gegen das europäische Wettbewerbsrecht wurde Microsoft vor drei Jahren zur Zahlung von rund 780 Millionen Euro verpflichtet.

Autor:Redaktion connect-professional • 17.9.2007 • ca. 0:55 Min

Mit seiner Berufung gegen ein von der EU-Kommission verhängtes Bußgeld in Millionenhöhe hat Microsoft vor dem EU-Gericht in Luxemburg eine Niederlage erlitten. Vor drei Jahren wurde der Softwarekonzern wegen Verstößen gegen das europäische Wettbewerbsrecht zu einer Strafe in Höhe von 497 Millionen Euro verurteilt. Nachdem Microsoft die Zahlung ablehnte, wurde das Bußgeld im vergangenen Jahr noch einmal um 280,5 Millionen Euro erhöht. Während die Wettbewerbsbehörde der EU dem Konzern vorwarf, seine quasi-Monopolstellung auszunutzen und die Redmonder zur Offenlegung der technischen Schnittstellen von Windows zwang, argumentierte Microsoft man habe mit der Bindung der Windows-Nutzer an den Media Player bzw. die Server-Software des Unternehmens nur sein Betriebssystem kontinuierlich verbessern wollen.

Das Urteil des EU-Gerichts erging in erster Instanz. Somit steht es beiden Seiten offen, erneut Berufung einzulegen – eine Möglichkeit, von der Microsoft mit ziemlicher Sicherheit Gebrauch machen wird. In einem Aspekt hat der Konzern in der Luxemburger Berufungsverhandlung allerdings bereits Recht erhalten: Microsoft wird von der Auflage entbunden, zur Überwachung der von der EU-Kommission verfügten Öffnung gegenüber Drittanbietern einen Ombudsmann einzusetzen und auch zu bezahlen.

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