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Neuer Prozess gegen Mobilcom-Gründer Schmid

Karlsruhe (dpa) - Der Prozess gegen den Gründer und früheren Chef der Mobilcom AG, Gerhard Schmid, muss neu aufgerollt werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag entschieden. Die Karlsruher Richter haben zahlreiche Lücken in dem Urteil...

Autor:Redaktion connect-professional • 29.4.2010 • ca. 0:25 Min

…des Landgerichts Kiel vom Januar 2009 ausgemacht. Der einstige Börsenstar Schmid war wegen vorsätzlichen Bankrotts zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt worden. Der 57-Jährige hatte vor dem BGH mit seiner Revision um einen Freispruch gekämpft. Schmid soll 2002 Unternehmensanteile und Geld im Gesamtwert von 1,2 Millionen Euro nach Liechtenstein geschafft haben, um sie vor einer drohenden Pfändung in Sicherheit zu bringen. (Az.: 3 StR 314/09 - Urteil vom 29. April 2010)

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