Zum Inhalt springen

Neues Datenschutzgesetz erhöht den Druck auf Unternehmen

Zum 1. September 2009 tritt die Neufassung des Datenschutzgesetzes in Kraft. Für Unternehmen besonders pikant: Kommt es zu Datenlecks, sind sie verpflichtet, nicht nur die Behörden, sondern auch alle Betroffenen zu informieren.

Autor:Redaktion connect-professional • 31.8.2009 • ca. 0:55 Min

Wenn Daten aus Unternehmen heraustropfen, sind die Folgen künftig noch schwerwiegender

Nachdem Bundestag und Bundesrat noch kurz vor der parlamentarischen Sommerpause eine Neuregelung des Datenschutzgesetzes beschlossen haben, tritt dieses nun zum 1. September 2009 in Kraft. Neben Vorschriften zur Datenverschlüsselung, der Datenverarbeitung und der Einwilligung zur Speicherung von Daten zu Werbezwecken ist in der Gesetzesnovelle auch eine gesetzliche Informationspflicht bei Datensicherheitsverletzungen geregelt – und diese hat es in sich: Gehen personenbezogene Daten verloren, verschaffen sich Unbefugte Zugriff darauf oder werden sie unrechtmäßig an Dritte weitergegeben, müssen Unternehmen und Behörden dies künftig veröffentlichen. Festgelegt ist auch, dass Unternehmen die von den Datensicherheitsverletzungen Betroffenen informieren müssen. Dies kann schlimmstenfalls bedeuten, dass sie sich an Millionen von Betroffenen beispielsweise über Anzeigen in Tageszeitungen wenden müssen.

Nach Ansicht des Security-Anbieters Sophos wird die Gesetzesnovelle bei vielen Unternehmen zu einem Umdenken führen: »Nichts trifft Unternehmen so nachhaltig, wie die Schädigung ihres guten Rufs. In Ländern wie den USA haben ähnlich verstärkte Gesetze bereits zu einem Rückgang bei IT- und Datensicherheitsvorfällen geführt«, so Christoph Hardy, Senior Security Consultant bei Sophos. Für deutsche Unternehmen sollte die Verschärfung des Datenschutzrechts daher Anlass sein, ihre bestehenden IT- und Datensicherheitskonzepte kritisch zu prüfen und bei Bedarf zu optimieren. Nur so können sie vermeiden, dass vertrauliche Daten verloren gehen oder von Hackern gestohlen werden.