Politik will Schutz vor Abmahnungen verbessern
Sogar bei Verwendung der Muster-Widerrufsbelehrung des Bundesjustizministeriums lässt sich für Shopbetreiber das Risiko, Opfer von Abmahnhaien zu werden, nicht ausschließen. Mit einer Neuregelung will das Bundesjustizministerium nun die rechtliche Stellung von Onlinehändlern verbessern.

Zwar gibt es bereits seit langem eine vom Bundesjustizministerium vorgeschlagene Muster-Widerrufsbelehrung, doch gewährleistet deren Verwendung für Onlinehändler nicht automatisch den Schutz vor Abmahnungen. Da das vom Ministerium veröffentlichte Muster keinen Gesetzesrang besitzt, haben es Abmahn-Profis bereits wiederholt geschafft, die Widerrufsbelehrung bei einigen Gerichten erfolgreich anzufechten – ein Sachverhalt, der bei Shopbetreibern in der Vergangenheit für erhebliche Verunsicherung sorgte. Mit ihren Protesten bewirkten der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und der Zertifizierungsdienst für Onlineshops Trusted Shops nun offensichtlich für ein Umdenken. Im Bundesjustizministerium wird derzeit an einer Verbesserung der Mustervorlage gearbeitet mit dem Ziel, Onlinehändlern besser vor Abmahnungen zu schützen.
»Das wichtigste Ziel ist, dass Anwälte das offizielle Muster nicht mehr abmahnen können«, erklärt dazu Trusted Shops-Geschäftsführer Jean-Marc Noël. Der Verband hat dem Justizministerium einen Vorschlagskatalog zukommen lassen, dem sich auch der DIHK angeschlossen hat. Unter anderem wird darin eine Integration der Muster-Widerrufsbelehrung in das BGB gefordert, um so eine für alle Gerichte verbindliche Rechtssituation zu schaffen. Daneben schlägt Trusted Shops die Anpassung einiger Widerrufsbestimmungen an die Erfordernisse des Internethandels vor. Wie Noël betont, gelte es, zunächst eine nationalstaatliche Lösung zu finden, da bis zum Inkrafttreten einer europaweiten Regelung noch einige Zeit vergehen könne.
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