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Unterlassungserklärung auch per Fax gültig?

Mit einer Unterlassungserklärung verpflichtet sich der Unterzeichner, ein bestimmtes Verhalten in Zukunft zu unterlassen. Doch ist dieses juristische Dokument auch gültig, wenn es lediglich gefaxt wurde?

Autor:Redaktion connect-professional • 17.7.2008 • ca. 0:20 Min

Inhalt
  1. Unterlassungserklärung auch per Fax gültig?
  2. Die Experten-Antwort
  3. Die Experten-Antwort (Seite 2)
  4. Die Experten-Antwort (Seite 3)

Die Leserfrage

Die Leserfrage

Ich habe auf einer Internetseite über laufende Abmahnungsverfahren berichtet. Daraufhin bekam ich von dem Anwalt des Abmahners die Aufforderung, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Da dieser Vorgang unter hohem Zeitdruck stattfand und ich nur wenige Stunden Zeit hatte, mich mit der Rechtslage vertraut zu machen, habe ich die Unterlassungserklärung unterschrieben und an die Anwaltskanzlei gefaxt.

Ich bin mir nun unsicher welcher juristische Wert diese Faxmitteilung hat. Ist diese gültig oder hätte ich das Original per Post nachsenden müssen?