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IT- und Datenschutzrecht

Verbotene Bespitzelung von Mitarbeitern

Die Überwachung und Kontrolle von Arbeitnehmern beinhaltet erhebliche Straf- und Haftungsrisiken für die IT-Verantwortlichen.

Autor:Ralf Ladner • 28.6.2010 • ca. 0:30 Min

Franz Josef Schillo, Rechtsanwalt von Noerr LLP

Es ist seit dem Bahn-Desaster in aller Munde und doch praktizieren es viele Unternehmen nach wie vor: Die Bespitzelung von Mitarbeitern. Unternehmen überwachen ihre Mitarbeiter in vielfältigsten Formen. Dies geschieht sowohl generell gegenüber der gesamten Belegschaft als auch gezielt zu einzelnen Mitarbeitern. Hierzu wird in erheblichem Maße gerade auch die IT eingesetzt.

Eine rechtliche Überprüfung dieser Maßnahmen erfolgt dabei aber kaum. Die IT setzt vielmehr derartige Anweisungen grundsätzlich ohne weiteres um. In der Regel ist dabei weder den IT-Verantwortlichen noch den IT-Administratoren bewusst, dass ein derartiges Vorgehen zu ihrer persönlichen Strafbarkeit und Haftung führen kann. Auch ist weitgehend unbekannt, dass unzulässig gewonnenes Beweismaterial oftmals nicht vor Gericht verwertet werden kann.