Die Bundesnetzagentur will Verbraucher künftig besser gegen Betrüger schützen und verhindern, dass Mobilfunknutzern ungewollt Drittanbieterleistungen in Rechnung gestellt werden.
Die Bundesnetzagentur will verbraucherschützende Regelungen zum Bezahlen über die Mobilfunkrechnung treffen. »Bereits jetzt setzen die abrechnenden Mobilfunkanbieter teilweise technische Sicherungsmechanismen ein. In einem Verfahren soll nun geklärt werden, ob diese Sicherungsmechanismen ausreichen oder noch ausgeweitet werden müssen. »Wir wollen verhindern, dass Mobilfunknutzern ungewollt Drittanbieterleistungen in Rechnung gestellt werden«, sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Deshalb sollten Technische Möglichkeiten zum Schutz von Verbrauchern effizient angewandt werden.“
In der Vergangenheit haben sich Mobilfunknutzer vermehrt bei der Bundesnetzagentur über Positionen von Drittanbietern auf ihren Mobilfunkrechnungen beschwert, deren Ursache sie sich nicht erklären konnten. Ein Grund für diese Kosten waren intransparent ausgestaltete Dienste, bei denen mit einem Klick unbemerkt ein Bezahlbutton ausgelöst wurde. Der Bezahlbutton war mittels einer technischen Manipulation mit Bildern oder Texten überlagert worden. Das soll sich nun durch die einheitlichen Regelungen ändern, die einen besseren Schutz der Verbraucher vor ungewollten Drittanbieterleistungen bieten sollen. Durch eine Neuregelung im Telekommunikationsgesetz darf die Bundesnetzagentur Verfahren hinsichtlich der Abrechnung festzulegen. Hierzu werden in einem ersten Schritt Fragenkataloge zur Anhörung veröffentlicht. Diese richten sich in erster Linie an betroffene Unternehmen, Fachkreise und Verbraucherverbände. Der Anhörungstext ist online abrufbar.
Bereits heute kann die Abrechnung von Drittanbieterleistungen übrigens durch Einrichtung einer Drittanbietersperre technisch unterbunden werden. Sie muss auf Verlangen eingerichtet werden. Sie bewirkt, dass schon die Identifizierung des jeweiligen Mobilfunkanschlusses zum Zwecke der Abrechnung von Drittanbieterleistungen unentgeltlich netzseitig gesperrt wird. Dazu ist es allerdings erforderlich, dass der Mobilfunkkunde selbst aktiv wird. Zudem werden durch die Sperre unter Umständen dann auch Dienste blockiert, die der Mobilfunkkunde nutzen will.