Verlängerung statt Neuvergabe

Netzagentur will Frequenzauktion verschieben

13. September 2023, 17:17 Uhr | Lars Bube
© valdisskudre - AdobeStock

Die Bundesnetzagentur plant, die eigentlich für 2025 angesetzte Neuvergabe der Frequenzen in den Bereichen 800 MHz, 1.800 MHz und 2.600 MHz auszusetzen. Stattdessen sollen die bisherigen Nutzungslizenzen verlängert und mit zusätzlichen Auflagen versehen werden.

Schon seit Monaten warnen die Mobilfunknetzbetreiber eindringlich davor, dass das Auslaufen ihrer Nutzungsrechte für die Frequenzen in den Bereichen 800 MHz, 1.800 MHz und 2.600 MHz in zwei Jahren zu erheblichen Problemen führen könnte. Durch die geplante Neuvergabe in einem Auktionsverfahren befürchten sie unter anderem erhebliche Engpässe und Einschränkungen in der Netzabdeckung, die technisch und wirtschaftlich nicht zu kompensieren wären. Eine Sichtweise, die auch von unabhängigen Untersuchungen wie einer Analyse des Karlsruher Instituts für Technologie gestützt wird. Jetzt ist dieses Problem auch bei der Bundesnetzagentur angekommen. Die Behörde hat heute (13.09.2023) ein Papier zu den Rahmenbedingungen für eine Übergangsentscheidung veröffentlicht, mit der die Frequenzauktion deutlich nach hinten verschoben werden soll.

Darin schlägt die Netzagentur vor, die bestehenden Nutzungsrechte vorerst für fünf Jahre zu verlängern. 2028 will sie sich dann erneut mit dem Thema befassen und eine mögliche gemeinsame Vergabe-Auktion mit weiteren Frequenznutzungsrechten in Auge fassen, die 2033 auslaufen. „Unsere vorrangigen Ziele sind die Verbesserung der Versorgung für alle Verbraucher und die weitere Förderung des Wettbewerbs. Wir erwägen, die bestehenden Nutzungsrechte zu verlängern, um kurzfristig ausreichend Planungs- und Investitionssicherheit herzustellen“, erklärt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur den Vorstoß.

Für die Netzbetreiber soll die Verlängerung mit einigen Auflagen verbunden sein. Einerseits zählen dazu direkt mit der Verlängerung in Verbindung stehende Auflagen wie Regelungen zur Förderung des Dienstewettbewerbs, die von der Auferlegung eines Verhandlungsgebots bis hin zu einer Angebotspflicht reichen könnten. Gleichzeitig soll über eine Regelung zu National Roaming sichergestellt werden, dass auch der neu hinzugekommene vierte Netzbetreiber 1&1 ausreichenden Zugang zu den fraglichen Frequenzen bekommt. Darüber hinaus erwägt die Bundesnetzagentur den Providern auch schärfere Vorgaben zur Netzabdeckung aufzuerlegen. Dazu zählt etwa die Abdeckung von mindestens 98 Prozent der Haushalte in dünn besiedelten Gebieten in jedem Bundesland mit mindestens 100 Mbit/s, die aktuell nur bei knapp 90 Prozent liegt. „Wir wollen die bessere Mobilfunkversorgung im ländlichen Raum ins Zentrum unserer Auflagen stellen. Eine spezifische Versorgungsauflage für dünn besiedelte Regionen soll gleichwertige Lebensverhältnisse in der Stadt und auf dem Land fördern“, so Müller. Zudem soll bis Ende 2028 jeder Mobilfunknetzbetreiber alle Bundesstraßen mit einer Übertragungsrate von mindestens 100 Mbit/s versorgen und alle Landes- und Staatsstraßen sowie die Binnenwasserwege des Kernnetzes des Bundes mit einer Übertragungsrate von mindestens 50 Mbit/s.

Die Netzbetreiber und andere Stakeholder haben nun bis zum 6. November 2023 Zeit, um ihre Stellungnahmen zu den Rahmenbedingungen der erwogenen Übergangsentscheidung abzugeben.

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