Die Bundesnetzagentur hat die Provider angewiesen, die Terminierungsentgelte für die Weiterleitung von Mobilfunkgesprächen in fremde Netze erheblich zu senken. Inwiewiet sich die beschlossene Halbierung der Gebühren auch positiv auf die Verträge der Endkunden auswirken wird, ist allerdings noch nicht abzusehen.
Die Bundesnetzagentur hat am Donnerstagabend die neuen Mobilfunkterminierungsentgelte für Telefongespräche in die deutschen Mobilfunknetzen bekannt gegeben. Rückwirkend ab dem 1. Dezember 2010 dürfen die Mobilfunk-Netzbetreiber für die Weiterleitung von Anrufen in andere Handynetze nur noch deutlich niedrige Gebühren verlangen.
Statt bislang zwischen 6,59 und 7,14 Cent pro Minute können die Netzbetreiber nur noch - je nach Netz - zwischen 3,36 Cent und 3,39 Cent pro Gesprächsminute (netto) berechnen. Die Bundesnetzagentur begründete die Absenkung damit, dass die Verkehrsmengen in den Mobilfunknetzen deutlich zugenommen haben.
Zwar werden diese Terminierungsentgelte lediglich zwischen den Netzbetreibern verrechnet, dennoch beeinflussen sie auch die Endkundenpreise. Sind die Vorleistungskosten für die Mobilfunkanbieter niedriger, können auch die Endkundenpreise sinken. Es bleibt abzuwarten, ob eine Preissenkungswelle bei Mobilfunktarifen einsetzen wird.