Störerhaftung

Bundesrat kritisiert WLAN-Gesetzespläne scharf

6. November 2015, 17:25 Uhr | Folker Lück
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Der Bundesrat hat zum Gesetzentwurf der Regierung zur WLAN-Störerhaftung Stellung genommen. Das Urteil der Länderkammer fällt vernichtend aus.

Die von der Bundesregierung geplante Einführung einer haftungsverschärfenden Vermutungsregelung für Anbieter von sogenannten »gefahrengeneigten Diensten« lehnte der Bundesrat jetzt ab und forderte deren Streichung. Eine solche Regelung sei nicht notwendig und schaffe keine Rechtsklarheit, heißt es in der Stellungnahme der Länderkammer.

Die Kritik des Bundesrates bezieht sich auf alle geplanten Neuerungen: Auch die Änderungen bei der WLAN-Störerhaftung seien nicht zielführend, für die gesamte Host-Provider Branche würden neue Rechtsunsicherheiten entstehen. Deshalb soll die Störerhaftung für WLAN-Betreiber gänzlich abgeschafft werden.

Der Internet-Verband eco begrüßte die Reaktion des Bundesrates: »Wir sind erleichtert, dass der Bundesrat die Problematik für WLAN-Betreiber und Hosting-Anbieter, die sich im Gesetzentwurf versteckt, erkannt hat«, sagt Oliver Süme, Vorstand für Politik und Recht des eco- Verband der Internetwirtschaft e.V. Es bestehe nun die Hoffnung, dass sich diese Erkenntnis auch im Bundestag durchsetzte.

Würde die Verschärfung der Hostprovider-Haftung wie geplant umgesetzt, werde die gesamte Internetwirtschaft in Deutschland nachhaltig geschädigt, heißt es beim eco-Verband. Auch die geplanten Regelungen zur WLAN-Störerhaftung seien schlicht untauglich und würden nichts an der bereits bestehenden Rechtsunsicherheit ändern.

»Der Bundesrat hat die Probleme erkannt und konstruktive Lösungsvorschläge gemacht. Diese sollten nun unbedingt aufgegriffen werden«, fordert Süme. Der Wermutstropfen: Der Bundestag ist an das Votum der Länderkammer nicht gebunden, da das Gesetz nicht zustimmungspflichtig ist. »Der Bundesrat hat aber so grundsätzliche Bedenken geäußert, dass der Bundestag die Augen davor nicht verschließen kann und hoffentlich erkennt, dass hier dringend nachgebessert werden muss«, sagt Süme weiter.


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