Gerichtsurteil: DTAG muss Wettbewerb Schaltverteiler zur Verfügung stellen

16. November 2009, 13:58 Uhr | funkschau sammeluser
© VATM

Das Verwaltungsgericht Köln hat einen Antrag der Deutschen Telekom (DTAG) gegen die Anordnung der Bundesnetzagentur zurückgewiesen, nach der der Ex-Monpolist den Wettbewerbern so genannte Schaltverteiler zur Verfügung stellen muss.

"Mit seiner Entscheidung zu den Schaltverteilern hat das Verwaltungsgericht Köln den Weg für den Breitbandausbau auf dem Lande weiter geebnet“, kommentiert VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner das Urteil der Kölner Kammer im Eilverfahren. Bei den Schaltverteilern handelt es sich um einen neuen Zugangspunkt zum Hauptkabel zwischen Hauptverteiler und Kabelverzweiger.

„Damit ist jetzt eine wichtige Blockade der Telekom gelöst und die Rechtslage klar. Die Bundesnetzagentur muss nun auf die Umsetzung bestehen, unabhängig von einem möglichen Hauptsacheverfahren“, betont Grützner. „So können die Wettbewerber endlich einen wichtigen Bestandteil der Breitbandinitiative nutzen und die Schließung der weißen Flecken weiter vorantreiben.“

Nach der Anordnung der Regulierungsbehörde im März dieses Jahres habe die Deutsche Telekom die Entscheidung zunächst grundsätzlich begrüßt und sogar als wichtige Investitionsmöglichkeit für die Wettbewerber gelobt. Dann habe sie jedoch den interessierten Wettbewerbern einen Vertragsabschluss verweigert und sei gerichtlich gegen die Anordnung der Bundesnetzagentur vorgegangen.


  1. Gerichtsurteil: DTAG muss Wettbewerb Schaltverteiler zur Verfügung stellen
  2. VATM will Breitbandausbau auf dem Land voranbringen

Jetzt kostenfreie Newsletter bestellen!

Matchmaker+