Zum Inhalt springen
UCC-Fallstricke für Systemhäuser

Datenschutz in UCC-Projekten

Autor: Stefan Adelmann • 5.5.2015 • ca. 0:30 Min

Inhalt
  1. Herausforderung Unified Communications
  2. Datenschutz in UCC-Projekten
Thomas Ströbele, Geschäftsführer bei YourIT
Thomas Ströbele, Geschäftsführer bei YourIT
© YourIT

Thomas Ströbele von YourIT erklärt im CRN-Gespräch, was Systemhäuser und Kunden bei der Implementierung von UCC-Lösungen in Hinblick auf Datenschutz und Datensicherheit beachten müssen.

Thomas Ströbele: Wer Datenschutz und Datensicherheit als Bremse sieht, hat das UCC-Konzept noch nicht verstanden. Dadurch, dass die bisher getrennten Kommunikationskanäle nun in UCC-Lösungen zusammengeführt werden, ist das System ja nicht automatisch »böse«. Bei den Themen Datenschutz und Datensicherheit sind insbesondere umzusetzen:

· eine Vereinbarung gemäß § 11 BDSG Auftragsdatenverarbeitung mit dem Hersteller der Lösung sowie dem betreuenden IT-Systemhaus

· ein schriftliches Berechtigungskonzept, das die Zugriffsrechte der Benutzer(-gruppen) und die Sicherheit der Informationen, Dokumente und Protokolle regelt

· Schulungen für die Mitarbeiter im Umgang mit der UCC-Lösung