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Kurs auf 5G-Mobilfunk

Streit um »National Roaming« und gemeinsame Masten

Autor: Lars Bube • 26.11.2018 • ca. 1:25 Min

Was schlägt die Bundesnetzagentur vor?

Die Bundesnetzagentur wählte einen Mittelweg zwischen Interessen der Politik und der Netzbetreiber: 98 Prozent der Haushalte in Deutschland sollen bis Ende 2022 Zugang zu schnellem mobilen Internet bekommen, auch Autobahnen, Bund- und Landstraßen sowie alle Zugstrecken und wichtige Wasserstraßen sind in der Versorgungsverpflichtung mit drin. Allerdings: Es geht nicht mehr explizit um 5G, sondern um eine Mindestübertragungsrate von 100 MBit pro Sekunde beziehungsweise 50 MBit pro Sekunde. Das wäre mitunter auch mit LTE-Antennen machbar - also nicht so teuer für die Netzbetreiber wie bei einer reinen 5G-Verpflichtung.

Gibt es sonst noch Streit?

Ja, und zwar zum »National Roaming«. Hierbei würden die Netzbetreiber als Platzhirsche dazu verpflichtet, Neueinsteigern wie United Internet (1&1) vorerst auf ihre Antennen zu nehmen - die Billig-Konkurrenz dürfte also Telekom- oder Vodafone-Anlagen nutzen, was deren vermeintliches Alleinstellungsmerkmal - ein gutes Netz in der Fläche - zunichte machen würde. Die Politik wertete National Roaming großteils positiv, da durch den Neueinsteiger mehr Wettbewerb entstünde und die Preise für die Verbraucher fielen, so das Kalkül. Die Netzagentur entschied sich aber dagegen und schreibt nur ein »Verhandlungsgebot« in das Regelwerk. Verhandelt ein alteingesessener Netzbetreiber also nicht mit dem Neueinsteiger, könnte die Regulierungsbehörde intervenieren und Bußgelder verhängen. Der Bußgeldkatalog falle aber viel zu milde aus, moniert etwa der Grüne Oliver Krischer.

Strittig ist zudem, ob Netzbetreiber im ländlichen Raum gemeinsam Antennen installieren und sich teilen sollen. Bisher gehen die Telekom, Vodafone und Telefónica in weiten Teilen getrennte Wege - und können mit besserem Empfang in einer Gegend gegenüber dem Wettbewerber punkten. Bei einer gemeinsamen Nutzung fiele so ein lokaler Vorteil weg. Andererseits würde eine Kooperation die Ausbaukosten insgesamt deutlich drücken - statt drei separater Masten in der Pampa würde nur noch einer gebaut. Niedrigere Kosten dank gemeinsamer Bauten wiederum wäre eine gute Maßnahme im Kampf gegen Funklöcher, so die Überlegung aus der Politik. Bisher ist die Netzagentur aber gegen eine Kooperations-Verpflichtung.