Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht

Journalisten klagen gegen BND-Gesetz

31. Januar 2018, 10:10 Uhr | Jona van Laak
BND (Foto: BJS/Wikimedia)

Eine Gruppe internationaler Journalisten hat gegen die anlasslose Überwachung ausländischer Telekommunikationsdaten durch das BND-Gesetz eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgesetz eingelegt.

Die Beschwerde richtet sich gegen die »Ermächtigung des Bundesnachrichtendienstes (…), ausländische Telekommunikationsverkehre mit strategischer Zielsetzung zu erfassen« sowie diese Daten zu speichern und weiterzuverarbeiten. Das dafür zugrunde liegende BND-Gesetz unterscheidet zwischen inländischer und ausländischer Telekommunikation und ermöglicht die Überwachung ausländischer Kommunikation ohne konkreten Verdacht oder richterliche Genehmigung. Die Kommunikation wird anhand bestimmter Suchbegriffe und Risikopotenziale untersucht. Die Überwachung kann damit faktisch jeden treffen, der mit ausländischen Journalisten kommuniziert oder als Teil eines Netzwerkes eingestuft wird.

Die Differenzierung in inländische und ausländische Kommunikation wird von vielen Journalisten- und Rechtsverbänden seit Jahren kritisiert wird, stellt aber mittlerweile eine übliche Strategie für Geheimdienste dar, so beispielsweise auch beim GCHQ oder der NSA. Internationale Journalisten und Medienverbände sehen im BND-Gesetz eine ernsthafte Bedrohung für investigativen Journalismus. Der Bundesvorsitzende des Deutschen Journalisten-Verbands Frank Überall betont: »Das aktuelle BND-Gesetz ist Gift für den Journalismus, insbesondere für die Recherche. Quellen von Journalisten können nicht mehr darauf vertrauen, dass ihre Identität geheim bleibt.« Dies sei unvereinbar mit der Pressefreiheit, zumal in der Realität nicht zwischen nationaler und internationaler Kommunikation unterschieden werden könne.

Die acht Beschwerdeführer werden von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), Reporter ohne Grenzen und vier weiteren Organisationen unterstützt. Die Beschwerde wurde bereits Mitte Dezember 2017 eingereicht, wurde allerdings erst jetzt öffentlich bekannt gemacht. Seitens der Bundesregierung oder des Bundesverfassungsgerichts gab es bisher keine Stellungnahme. Auf Anfrage von golem.de äußerte sich ein Regierungssprecher zur Verfassungsbeschwerde nur vage. Er bestand jedoch darauf, dass es der gesetzliche Auftrag des BND sei, Erkenntnisse über das Ausland zu gewinnen. Die »strategische Fernmeldeaufklärung von Ausländern im Ausland, die vom Inland heraus erfolgt«, sei dafür ein wesentliches Instrument.


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