Die Frau leidet nach eigener Aussage seit dem Post erheblich unter den Kommentaren, auch gesundheitlich. Sie habe sogar eine Morddrohung erhalten, hatte sie gesagt. Deshalb wollte sie vor Gericht eine Löschung des Posts von Schweiger erzwingen. Und: Sie sei weder Mitglied noch Sympathisantin der AfD, hatte sie betont. Der Schauspieler dürfe die Frau auch namentlich nennen, meinte aber das Gericht. Denn die Saarländerin hatte den Schlagabtausch mit Schweiger selbst in einem Internetforum mit 25 000 Mitgliedern öffentlich gemacht - bevor sie vor Gericht auf Unterlassung klagte. Im Forum »Deutschland mon amour« hatte sie kurz nach der Veröffentlichung angeblich Rat suchen wollen.
Da sie dabei auch ihren vollen Namen und Wohnort nannte, sei dies »eine bewusste Selbstöffnung« gewesen. Somit könne sie sich nicht mehr auf den Schutz der Privatsphäre berufen. Ihr Verhalten zeige, dass sie in der politische Auseinandersetzung »gerade nicht völlige Anonymität und Zurückgezogenheit sucht«. Die Klägerin muss auch die Kosten des Verfahrens tragen. Im Zivilprozess hatte die Frau angeben, Schweiger »provozieren und erzieherisch auf ihn einwirken« zu wollen. Sie habe ihm mitteilen wollen, dass es nicht ihrem Demokratieverständnis entspreche, wenn man den politischen Gegner beschimpfe. Schweiger hatte über seine Anwältin erklären lassen, er habe mit dem Öffentlichmachen des Posts »gegen Hetze gleich welcher Art« vorgehen und auf das Problem von Hass-Nachrichten aufmerksam machen wollen.
Die Frau sei nach der Entscheidung des Gerichts enttäuscht, sagte deren Anwalt Arnold Heim der Deutschen Presse-Agentur. Nun müsse man prüfen, ob man Berufung dagegen einlege. Diese wäre vor dem saarländischen Oberlandesgericht möglich.