Deutsche Umwelthilfe stoppt Samsung-Werbung
Die Deutsche Umwelthilfe hat eine Samsung-Werbung wegen „irreführender Werbeaussagen“ gestoppt. Der Hersteller hatte fälschlicherweise behauptet, bei zwei Smartphone-Modellen sei der Akku durch Verbraucher austauschbar, obwohl das nur mit Spezialwerkzeugen und Fachkenntnis möglich sei.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat eine nach ihrer Auffassung „irreführende Werbeaussage“ von Samsung zur Reparierbarkeit von zwei Smartphones gestoppt. Der Hersteller hatte fälschlicherweise behauptet, bei seinen Modellen „SM-S931B/DS“ und „SM-A266B/DS“ wäre der Akku durch Verbraucher austauschbar, obwohl ein solcher Tausch nur mit Spezialwerkzeugen und Fachkenntnis möglich ist.
Samsung hat nach Aufforderung der DUH den Verstoß eingeräumt und sich dazu verpflichtet, die Werbeaussage künftig zu unterlassen.
Korrekte Informationen zur Reparierbarkeit von Elektrogeräten seien für Verbraucher unerlässlich, um nachhaltige Kaufentscheidungen treffen zu können, betont die DUH. Die EU-Verordnung zur Kennzeichnung von Smartphones lege klar fest, dass ein Akkutausch durch Verbraucher nicht als solcher bezeichnet werden dürfe, wenn Spezialwerkzeuge erforderlich seien, die nicht mit dem Produkt zusammen geliefert werden.
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Dazu Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH erklärt: "Samsung stellte Vorteile für die Reparierbarkeit seiner Smartphone-Modelle dar, die überhaupt nicht vorhanden sind. Es ist nicht zu fassen, dass Samsung behauptete, Verbraucherinnen und Verbraucher könnten einen Akkutausch selbst durchführen, obwohl dafür 54 Schritte und Spezialwerkzeug notwendig gewesen wären. Zumal in der Reparaturanleitung vor Gefahren wie Explosionen und Verletzungen gewarnt und auf ein Erlöschen des garantierten Wasser- und Staubschutzes hingewiesen wird. Diese dreiste Umweltlüge konnten wir erfolgreich stoppen."
Damit setzte die DUH erstmals Vorschriften der neuen Ökodesign- und Kennzeichnungspflichten für Smartphones, schnurlose Telefone und Tablets durch, die seit dem 20. Juni 2025 gelten. Der Verband betonte, dass diese jedoch nur einen Fortschritt für den Verbraucherschutz bringen, wenn Hersteller auch korrekte Informationen angeben. Der Fall Samsung zeige, dass es in der Umsetzung noch erhebliche Schwachstellen gebe.
Die DUH fordert deshalb Kontrollen der neuen Vorgaben durch die Marktüberwachungsbehörden der Bundesländer, sowie eine Ausweitung der Regelungen auf weitere Produktgruppen. Smartphones und Tablets sind bisher die einzige Produktgruppe, für die Angaben zur Reparierbarkeit auf dem Energielabel durch Hersteller verpflichtend sind.