Von wegen "sicherer Hafen"... "Die momentan wirklich einzig sichere Alternative ist es, auf einen deutschen Cloud-Anbieter zu setzen, dessen Unternehmenszentrale und Rechenzentren sich in Deutschland befinden", rät Andreas Gauger, CMO und Gründer von Profitbricks.
Andreas Gauger, CMO und Gründer von Profitbricks: "Bislang ging die EU-Kommission davon aus, dass die Übertragung von Daten in die USA rechtmäßig sei, insofern dort ein vergleichbares Datenschutzniveau herrsche. Mit der erklärten Ungültigkeit des Safe-Harbor-Abkommens sind die USA nun datenschutzrechtlich als unsicherer Drittstaat einzuordnen, in den grundsätzlich keine personenbezogenen Daten übermittelt werden dürfen. Im gleichen Atemzug hat der EuGH auch klar gemacht, dass das Abkommen nicht ohne Weiteres ersetzt werden kann. Basis der Entscheidung ist nämlich die Rechtslage und Praxis der amerikanischen Geheimdienste.
Unternehmen in Deutschland sollten jetzt handeln. Sie können theoretisch auf die Standardvertragsklauseln der EU oder Binding Corporate Rules zurückgreifen. Gegen diese bestehen jedoch dieselben Bedenken wie gegen Safe Harbor. Auch könnten sie die ausdrückliche Einwilligung aller Betroffenen zur Übertragung ihrer Daten einholen – wegen der Vielzahl der Betroffenen wird das jedoch kaum möglich sein. Die momentan wirklich einzig sichere Alternative ist es, auf einen deutschen Cloud-Anbieter zu setzen, dessen Unternehmenszentrale und Rechenzentren sich in Deutschland befinden. Nur so gehen sie sicher, dass die strengen Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes entsprechen."