Neue Vorschriften seit Januar

Zwei-Wege-Kommunikation ist Pflicht in Aufzügen

12. Januar 2021, 11:31 Uhr | Tillmann Braun / Redaktion: Antje Müller
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Die Übergangsfrist ist vorbei: Seit Jahresbeginn muss jeder Aufzug in Deutschland, in dem Personen mitfahren, über ein Zwei-Wege-Kommunikationssystem verfügen. Unternehmen und Behörden, die noch nicht umgerüstet haben, drohen Bußgelder und Stilllegungen.

Für viele Menschen ist es ein Albtraum: Im Aufzug festzustecken, ohne Hilfe rufen und mit der Außenwelt kommunizieren zu können. Um das zu verhindern, wurden die Vorschriften in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) für Aufzüge bereits vor fünf Jahren geändert. Jeder Aufzug in Deutschland, in dem Personen mitfahren können, muss demnach über ein Zwei-Wege-Kommunikationssystem verfügen, das mit einer Notrufzentrale verbunden ist. Bis zum 31.12. galt eine Übergangsfrist, die nun abgelaufen ist. Betreibern von nichtkonformen Aufzügen drohen somit Bußgelder und sogar Stilllegungen.

Kurzfristige Umrüstung ist möglich

Wie viele Aufzüge bereits umgerüstet sind, dazu gibt es keine verlässlichen Zahlen. „Wir erhalten weiterhin zahlreiche Anfragen von Behörden und Unternehmen, ob wir kurzfristig eine Umrüstung durchführen können“, berichtet Dirk Kruska, Mitglied der Geschäftsleitung beim Notrufspezialisten Telegärtner Elektronik. In manchen Fällen muss lediglich ein einzelner Aufzug umgerüstet werden, in anderen sind es gleich mehrere. „Wir helfen in allen Fällen – und das bundesweit“, betont Dirk Kruska. Schließlich wolle man allen Betreibern dabei helfen, die Normen einzuhalten. Auch bei der Finanzierung zeigt sich der Notrufspezialist flexibel. So können die Kunden selbst entscheiden, ob sie die Hardware, Installation und Inbetriebnahme zu einem einmaligen Festpreis kaufen möchten. In diesem Fall kommt lediglich eine geringe monatliche Gebühr für die Rund-um-die-Uhr-Anbindung des Systems an die Notrufzentrale hinzu. Alternativ bietet das Unternehmen auch verschiedene Mietmodelle an, bei denen alles inklusive ist. So erhalten die Betreiber ab knapp 80 Euro im Monat alles in einem Paket, von der Hardware über die Installation bis hin zur Anbindung an die Notrufzentrale.

Beidseitige Kommunikation rund um die Uhr

Mit den neuen Vorschriften soll niemand mehr befürchten müssen, ohne Kontakt zur Außenwelt in einem Aufzug eingeschlossen zu sein. Betreiber müssen nun sicherstellen, dass zu jeder Tages- und Nachtzeit ein Notruf zu einer Leitzentrale abgesetzt werden kann. Die Kommunikation muss dabei in beide Richtungen möglich sein. Denn so kann die Notrufzentrale wichtige Informationen für die Rettungsmaßnahmen einholen und die Personen im Aufzug über die eingeleiteten Hilfsmaßnahmen informieren sowie im Bedarfsfall beruhigen.


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