EU-Leitlinie zur Videoüberwachung
Subjektives Sicherheitsgefühl reicht nicht
Videoüberwachung ist ein Eingriff in Persönlichkeitsrechte und darf deshalb nur eingesetzt werden, wenn Leib, Leben oder Sachgüter in Gefahr sind. Und auch eine Gesichtserkennung darf nicht so einfach genutzt werden.