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Klage gegen Online-Händler

Geschlechtsneutrale Anrede muss sein

Auf 2.500 Euro Entschädigung verklagte eine Person einen Online-Händler, weil dieser nur die Anrede „Mann“ oder „Frau“ vorsah. Das OLG in Karlsruhe sah darin in der Tat einen Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgesetz – mehr aber auch nicht.

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Retourenquote im E-Commerce

Belastung und Kostentreiber für den Handel

Retournierte Waren verursachen im Handel erheblichen Aufwand und Kosten. Und das bei…

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Verändertes Käuferverhalten

Verbraucher wollen wieder im Handel einkaufen

Eine Mehrheit der Verbraucher will nach Ende der Covid-19-Pandemie wieder in größerem…

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Handelstechnologiemesse

Auch EuroCIS wird verschoben

Wegen der Omikron-Welle werden immer mehr Messen erneut verschoben. Auch die Messe…

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KI-Expertin im Verwaltungsrat bei Conrad

Tanja Maaß sieht Conrad in „Schlüsselrolle“ beim Industrial IoT

Die eine „Botschafterin des Wandels“ geht, eine mindestens so beschlagene Expertin ersetzt…

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Finanzielle Nachteile verhindern

Alle Jahre wieder: Das gilt es bei der Inventur zu beachten

Mit dem Jahreswechsel rückt auch das Ende des Geschäftsjahres näher. Für Unternehmen, die…

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Verdi gegen Amazon

Warnstreiks am Black Friday

Die Gewerkschaft Verdi nutzt den Hochbetrieb am Black Friday und Cyber Monday auch dieses…

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Kirsch und Bieler bei Allterco Europe

Neuer CE-Anbieter startet mit Media-Markt- und Microsoft-Managern

Die neugegründete Allterco Europe holt sich zwei CE-Branchenexperten ins Management:…

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Mediamarkt-Konkurrent aus Niederlande

Coolblue eröffnet Filiale in Düsseldorf

Keine 10 Minuten Fußweg vom Protz-Saturn an der Kö macht Coolblue jetzt Europas größter…

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Das müssen Online-Händler beachten

Neues Kaufrecht 2022: IT-Recht-Kanzlei warnt vor Abmahnwelle

Die Umsetzung zweier EU-Richtlinien in das deutsche Recht führen im kommenden Jahr zu…