Klage gegen Online-Händler
Geschlechtsneutrale Anrede muss sein
Auf 2.500 Euro Entschädigung verklagte eine Person einen Online-Händler, weil dieser nur die Anrede „Mann“ oder „Frau“ vorsah. Das OLG in Karlsruhe sah darin in der Tat einen Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgesetz – mehr aber auch nicht.