Auch 2005 neue Gesetze und Verordnungen für die ITK-Branche. Alle Jahre wieder: neue Gesetze ? neue Verordnungen. Die Altgeräte-Rücknahme, das Fernabgabegesetz sowie Online-Übermittlung von Steuerdaten gehören zu den wesentlichen Änderungen für die ITK-Branche.
Mit Jahresbeginn kommen wieder einmal Gesetzesänderungen auf die ITK-Branche zu. Der Bundesverband Informationstechnik, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom) hat die wichtigsten Neuerungen zusammengefasst.
Ab sofort ist bei Steuern und Abgaben durch Betriebe und Selbstständige zu beachten, dass es neue Regeln für die Kommunikation mit den Finanzbehörden gibt. Demnach müssen Umsatzsteuervoranmeldungen, Lohnsteuermeldungen und die Lohnsteuerdaten der Arbeitnehmer elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt werden. Dafür können die Arbeitgeber das ELSTER-Formular oder ein EDV-Buchführungssystem nutzen, soweit es über ein entsprechendes Übertragungsmodul verfügt.
Internetprovider müssen seit Jahresbeginn die technischen Vorraussetzungen zur Überwachung von E-Mails geschaffen haben. Zwar konnten bereits in der Vergangenheit Ermittlungsbehörden den E-Mail-Verkehr von Personen überwachen, die einer schweren Straftat verdächtigt werden, doch häufig mangelte es an der Technik.
Das Elektronikaltgerätegesetz wird im Februar vom Bundestag beschlossen. Das bedeutet, Verbraucher können alte Elektrogeräte, also beispielsweise Handys, Drucker, Computer oder Monitore kostenlos zurückgeben. Auch beim Händler. Die Entsorgung übernehmen die Hersteller. Voraussichtlich tritt das Gesetz im August in Kraft.
Mehr Schutz für Verbraucher soll eine Änderungen des Fernabsatzgesetzes bei Einkäufen im Internet sicherstellen. Online-Händler werden ihre Kunden künftig noch umfassender informieren, beispielsweise muss bei Preisangaben für Produkte oder Dienstleistungen immer der Gesamtpreis (inklusive Versandkosten, Steuern und sonstiger Zusatzkosten) erkennbar sein.
Es gibt sie noch, die Greencard. Auch wenn es um sie ruhiger geworden ist. Das neue Zuwanderungsgesetz löst seit Jahresbeginn die alte Regelung ab. Jetzt schafft das Gesetz für die rund 18.000 Greencard-Inhaber die Möglichkeit, nach fünf Jahren Arbeit in Deutschland mit ihren Familien im Land zu bleiben.