VG Wort fordert Abgabe bis zu 150 Euro pro Drucker

Landgericht Stuttgart hält Drucker für Kopiergeräte

4. Januar 2005, 0:00 Uhr |
HP-Geschäftsführerin Regine Stachelhaus äußert sich enttäuscht über die Abgabepflicht auf Drucker

Landgericht Stuttgart hält Drucker für Kopiergeräte. Im Verfahren der Verwertungsgesellschaft Wort gegen Hewlett-Packard über Urheberrechtsabgaben auf Drucker hat das Landgericht Stuttgart ein Teilurteil gesprochen. Demnach müssen für Drucker Abgaben bezahlt werden.

Landgericht Stuttgart hält Drucker für Kopiergeräte

Drucker sind Kopiergeräte und deshalb abgabepflichtig, diese Auffassung vertritt das Landgericht Stuttgart im Rechtstreit zwischen Druckerhersteller Hewlett-Packard und der Verwertungsgesellschaft (VG) Wort. Das Gericht wollte sich jedoch nicht auf eine Höhe der Abgaben festlegen.

Die Druckerhersteller befürchten massive Wettbewerbsnachteile für den deutschen Fachhandel gegenüber der internationalen Konkurrenz, sollte den Forderungen der VG Wort stattgegeben werden. Die Verwertungsgesellschaft will je nach Druckgeschwindigkeit bis zu 150 Euro Abgabe pro Gerät erheben. Allerdings erarbeitet das Bundesjustizministerium an einem Gesetzentwurf zur Reform des Urheberrechts.

»Offensichtlich hat das Gericht es vermieden, auf der Grundlage eines völlig veralteten Gesetzes den überzogenen Forderungen der VG Wort zu folgen, und will erst die gesetzlichen Neuregelungen abwarten«, glaubt HP-Geschäftsführerin Regine Stachelhaus. »Wir sind allerdings enttäuscht, dass das Gericht eine Abgabenpflicht für Drucker bejaht, obwohl Drucker keine Kopiergeräte sind. Kein vernünftiger Mensch kauft sich einen Drucker, um in nennenswertem Umfang Kopien geschützter Werke anzufertigen.«


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