Datenschützer hat Bedenken

1.400 Bodycams für die bayerische Polizei

11. März 2019, 17:37 Uhr | Lars Bube

Fortsetzung des Artikels von Teil 1

Rechtliche Bedenken

Rund 300 Polizeibeamte in Augsburg, München und Rosenheim hatten ein Jahr lang verschiedene Bodycam-Modelle getestet. In 954 Fällen seien die Kameras aktiviert worden, davon 888 Mal zur Gefahrenabwehr, berichtete Herrmann. In gut einem Viertel dieser Fälle habe sich eine spürbar deeskalierende Wirkung gezeigt. »Damit trägt die Bodycam objektiv zum Schutz der eingesetzten Polizistinnen und Polizisten bei.« Zudem unterstützten die Geräte die Aufklärung von Straftaten.

Die Kameragehäuse werden für die bayerische Polizei in gelber Signalfarbe produziert. Damit sei die Bodycam in Kombination mit einem Hinweisschild sofort für jedermann erkennbar, sagte Herrmann.

Der bayerische Datenschutzbeauftragte Thomas Petri kritisierte den Einsatz von Bodycams bei der Polizei. Damit werde in die Grundrechte von Bürgerinnen und Bürger eingegriffen, weil jeder auf der Straße mit aufgenommen werden könne, sagte Petri dem Bayerischen Rundfunk (BR). Zwar gebe es im neuen Polizeiaufgabegesetz klare Vorgaben für den Einsatz von Bodycams. »Allerdings ist diese Vorschrift nicht frei von verfassungsrechtlichen Bedenken.«

Als Beispiel nannte Petri den Einsatz in Wohnungen. Das sei etwas, was man unter Umständen bei häuslicher Gewalt auch brauche. »Allerdings hätte man dann laut Grundgesetz eine richterliche Anordnung einholen müssen. Und das hat der Gesetzgeber nicht vorgesehen«, erklärte er im BR.


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