Grünen-Landtagsfraktionschefin Katharina Schulze betonte: »Bodycams können ein wirksames Mittel sein, um unsere Polizistinnen und Polizisten vor möglicher Gewalt zu schützen und um in schwierigen Situationen für Rechtssicherheit zu sorgen.« Das habe der Modellversuch gezeigt. Der Einsatz müsse aber grundrechtskonform erfolgen, bei einem Einsatz in Wohnungen also mit Richtervorbehalt. »Bei Gefahr in Verzug darf die Bodycam ohnehin eingesetzt und nachträglich genehmigt werden – es spricht also nichts dagegen, bei geplanten Durchsuchungen den Einsatz von Bodycams gleich mit zu beantragen«, argumentierte Schulze.
Besonderheit in Bayern ist, dass die Aufzeichnungen nicht in einer Cloud (Speicher im Internet) gesichert werden, sondern lokal und verschlüsselt auf Servern der jeweiligen Polizeidienststellen. Die Speicherdauer betrage 21 Tage, dann würden die Daten automatisch gelöscht, betonte Herrmann.