Zudem ist in der neuen DSGVO die Beweislast umgekehrt. Was das heißt? »Die Unternehmen müssen nachweisen, dass sie ordnungsgemäß dokumentieren«, sagt Serebrjakova. Andernfalls wird ein Verstoß angenommen.
Ab Ende Mai befürchtet Ecovis-Rechtsanwältin Serebrjakova daher eine Abmahnwelle gegen Unternehmen. Zahlreiche Kanzleien werden für Arbeitnehmer Datenschutzverstöße ihrer Arbeitgeber aufspüren und diese abmahnen. »Diese Profi-Abmahner weisen nicht nur auf den Verstoß hin, sondern sie fordern auch Schadenersatz und Rechtsverfolgungskosten von den betroffenen Unternehmen«.
Wie können sich Unternehmen schützen? Um Abmahnungen und Schadenersatzansprüchen zu entgehen, rät die Rechtsanwältin dringend, sich der DSGVO anzunehmen und entsprechende Datenschutzstrukturen im eigenen Unternehmen zu schaffen.