Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzentwurf von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt zur Stärkung der Cybersicherheit beschlossen. Damit wird die zweite EU-Richtlinie zur Netzwerk- und Informationssicherheit (NIS-2) in deutsches Recht umgesetzt.
Künftig sollen deutlich mehr Unternehmen eine aktive Rolle beim Schutz ihrer digitalen Infrastruktur übernehmen, quer durch zentrale Wirtschaftsbereiche. Das Bundesinnenministerium spricht von rund 29.500 Unternehmen, die aktiv zur Cybersicherheit beitragen. Auch die Bundesverwaltung wird besser abgesichert. Das sind Kernziele des Gesetzesentwurfs, der heute vom Bundeskabinett beschlossen wurde. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erhält Aufsichtsinstrumente, um Unternehmen gezielter zu begleiten und die Einhaltung der Sicherheitsstandards zu überwachen.
Mit dem Beschluss wird die zweite EU-Richtlinie zur Netzwerk- und Informationssicherheit (NIS-2) in deutsches Recht umgesetzt und das bestehende IT-Sicherheitsrecht umfassend modernisiert.
Folgendes sieht das neue Gesetz vor:
Das BSI stellt bereits jetzt umfangreiche Informationen bereit, inklusive eines digitalen Tools zur Selbsteinschätzung. So können Unternehmen frühzeitig prüfen, welche Regelungen für sie relevant sind und wie sie sich bestmöglich aufstellen: https://www.bsi.bund.de/
Parallel plant das Bundesinnenministerium ein sogenanntes KRITIS-Dachgesetz, das erstmals branchenübergreifende Mindeststandards für den physischen Schutz Kritischer Infrastrukturen festlegt – also für Bereiche wie Strom, Wasser, Gesundheit oder Ernährung.
Das Ziel: Unternehmen sollen ihre wichtigen Dienstleistungen auch im Ernstfall zuverlässig aufrechterhalten können, zum Wohl der gesamten Gesellschaft.