Mehr Schutz vor Cyberangriffen

Bundesregierung bringt neues IT-Sicherheitsgesetz auf den Weg

30. Juli 2025, 16:10 Uhr | Andrea Fellmeth
© Bundesregierung/Steffen Kugler

Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzentwurf von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt zur Stärkung der Cybersicherheit beschlossen. Damit wird die zweite EU-Richtlinie zur Netzwerk- und Informationssicherheit (NIS-2) in deutsches Recht umgesetzt.

Künftig sollen deutlich mehr Unternehmen eine aktive Rolle beim Schutz ihrer digitalen Infrastruktur übernehmen, quer durch zentrale Wirtschaftsbereiche. Das Bundesinnenministerium spricht von rund 29.500 Unternehmen, die aktiv zur Cybersicherheit beitragen. Auch die Bundesverwaltung wird besser abgesichert. Das sind Kernziele des Gesetzesentwurfs, der heute vom Bundeskabinett beschlossen wurde. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erhält Aufsichtsinstrumente, um Unternehmen gezielter zu begleiten und die Einhaltung der Sicherheitsstandards zu überwachen.

Anbieter zum Thema

zu Matchmaker+

Das sind die Kernpunkte des neuen Gesetzes

Mit dem Beschluss wird die zweite EU-Richtlinie zur Netzwerk- und Informationssicherheit (NIS-2) in deutsches Recht umgesetzt und das bestehende IT-Sicherheitsrecht umfassend modernisiert.

Folgendes sieht das neue Gesetz vor:

  • Mehr Unternehmen im Fokus:
    Neben Betreibern Kritischer Infrastrukturen rückt ein breiteres Spektrum in den Mittelpunkt, darunter sogenannte „wichtige“ und „besonders wichtige Einrichtungen“. Insgesamt betrifft das rund 29.500 Unternehmen. Zum Beispiel aus den Bereichen Energie, Gesundheit, Transport oder digitale Dienste.
  • Verlässliche Standards für Cybersicherheit:
    Alle betroffenen Unternehmen sollen künftig zentrale Schutzmaßnahmen etablieren. Etwa Risikoanalysen, Notfallpläne, Backup-Konzepte oder Verschlüsselungslösungen. Der Umfang richtet sich nach der Bedeutung der Einrichtung, ein ausgewogenes Verhältnis bleibt also gewahrt.
  • Klarere Abläufe bei Sicherheitsvorfällen:
    Wenn es zu einem Cyberangriff kommt, greift ein gestuftes Meldeverfahren: Zunächst eine kurze Erstmeldung innerhalb von 24 Stunden, gefolgt von einem Zwischenstand nach 72 Stunden und einem Abschlussbericht innerhalb eines Monats.
  • Stärkere Rolle für das BSI:
    Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik erhält mehr Befugnisse zur Aufsicht und Durchsetzung. Bei schwerwiegenden Verstößen können künftig auch Bußgelder verhängt werden, die sich am Jahresumsatz orientieren.

Das BSI stellt bereits jetzt umfangreiche Informationen bereit, inklusive eines digitalen Tools zur Selbsteinschätzung. So können Unternehmen frühzeitig prüfen, welche Regelungen für sie relevant sind und wie sie sich bestmöglich aufstellen: https://www.bsi.bund.de/

Parallel plant das Bundesinnenministerium ein sogenanntes KRITIS-Dachgesetz, das erstmals branchenübergreifende Mindeststandards für den physischen Schutz Kritischer Infrastrukturen festlegt – also für Bereiche wie Strom, Wasser, Gesundheit oder Ernährung.

Das Ziel: Unternehmen sollen ihre wichtigen Dienstleistungen auch im Ernstfall zuverlässig aufrechterhalten können, zum Wohl der gesamten Gesellschaft.


Lesen Sie mehr zum Thema


Jetzt kostenfreie Newsletter bestellen!

Weitere Artikel zu Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)

Weitere Artikel zu Cybersecurity/Cybersicherheit

Weitere Artikel zu IT-Sicherheit

Weitere Artikel zu Gesetzgebung/Recht

Matchmaker+