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Anpassungen an EU-Datenschutzgrundverordnung

Einschreiten der EU droht

Autor:Daniel Dubsky • 28.4.2017 • ca. 0:45 Min

Inhalt
  1. Bundestag beschließt neues Bundesdatenschutzgesetz
  2. Einschreiten der EU droht

Ebenfalls eingeschränkt wird die Kontrolle des Bundesdatenschutzbeauftragten über den Bundesnachrichtendienst und andere Behörden, obwohl die EU-Vorgaben hier effektive Durchsetzungsbefugnisse vorsehen. Ebenso könnte die Absenkung der Hürden für eine private Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Bereiche noch Probleme mit der EU mit sich bringen. Hier schlägt ein Sicherheitsinteresse künftig den Datenschutz. Der Gesetzgeber nehme es sehenden Auges hin, dass der Europäische Gerichtshof die deutschen Regelungen korrigiert, warnt etwa Frank Spaeing, Vorsitzender der Deutschen Vereinigung für Datenschutz, und attestiert der Bundesregierung eine »Missachtung digitaler Grundrechte«.

Beim Bitkom heißt es, das neue Bundesdatenschutzgesetz sei inhaltlich kein großer Wurf, aber auch nicht besonders bedenklich. »Die wirklich wichtigen Fragen für die Datenverarbeitung im Unternehmen sind bereits abschließend in der EU-Verordnung geregelt, wie zum Beispiel das Gros der Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung einschließlich der Bedingungen für die Einwilligung und auch alle Vorgaben zu Verträgen und den internen Datenschutzprozessen«, so Bitkom-Geschäftsleiterin Susanne Dehmel. Ärgerlich sei lediglich, dass die Regelung zur Datenverarbeitung im Beschäftigtenverhältnis über die formalen Anforderungen der EU-Verordnung hinausgeht und »damit eher noch bürokratische Hürden aufbaut«.