Ausführlich beschäftigt sich das Gutachten mit der Frage, welche Institution in Deutschland überhaupt technisch und rechtlich in der Lage sei, sogenannte »Hackbacks« durchzuführen. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags ordnet diese Fähigkeit vor allem der Bundeswehr und seinem Zentrum Cyberoperationen (ZCO) zu. Für den Einsatz deutscher Streitkräfte bestünden allerdings hohe verfassungsrechtliche Hürden. »Der Einsatz der Bundeswehr zum „Hackback“ müsste folglich einen Verteidigungsfall voraussetzen, also die Reaktion auf eine militärische Gewaltanwendung, die von außen kommt.« Außerdem entscheide über den Einsatz der Bundeswehr allein der Bundestag.
Für »Hackbacks« durch den Auslandsgeheimdienst BND, der vor allem von der Union ins Gespräch gebracht wurde, sieht der Gutachter starke Zweifel an der rechtlichen Zuständigkeit. »Abgesehen davon wird bezweifelt, dass (beim BND) überhaupt die technische Kompetenz vorliegt, um „Hackbacks“ zu realisieren.«