Der Aktivist Max Schrems ist mit seiner Sammelklage gegen Facebook gescheitert, der EuGH bewilligte jedoch seine Verbraucherklage. Facebook muss seine Datenschutzstandards rechtlich überprüfen lassen.
In einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil im Verfahren »Maximilian Schrems gegen Facebook Ireland Limited« hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass Schrems als Verbraucher gegen Facebook klagen darf. Facebook hatte argumentiert, dass Schrems als Aktivist, der Bücher publiziert, Vorträge hält, Websites betreibt und Spenden sammelt nicht als Verbraucher klagen könne. Diese Argumentation hat der EuGH zurückwiesen, urteilte jedoch auch, dass Schrems keine Klage führen könne, die auch die auch die »Ansprüche (…) von anderen Verbrauchern« vertrete.
Der Aktivist betreit unter anderem die Website www.europe-v-facebook.org auf der er um Unterstützung für das »Grundrecht auf Datenschutz« wirbt. Schrems befindet sich seit 2011 in einer rechtlichen Auseinandersetzung mit Facebook. Zuletzt hatte er 2015 die Aufhebung der Safe-Harbor-Vereinbarung zum Datenaustausch zwischen EU-Staaten und den USA erwirkt.
Über das Urteil des EuGH zeigte sich der Aktivist erfreut: »Nach drei Jahren Blockade durch Facebook können die Gerichte nun den Fall prüfen. Facebook muss nun sein Geschäftsmodell vor einem Gericht datenschutzrechtlich prüfen lassen. Das ist ein Riesenproblem für Facebook. Der EuGH hat aber leider die einmalige Chance, endlich auch kollektiven Rechtsschutz zu ermöglichen verpasst, sondern den Ball wieder an den Gesetzgeber zurückgespielt.«