Das seit 2015 geltende IT-Sicherheitsgesetz der Bundesregierung sowie der Deutsche Corporate Governance Kodex enthalten zahlreiche Vorgaben für Unternehmen. Diese umzusetzen, gehört über die IT-Abteilungen hinaus vor allem zu den Aufgaben der Unternehmensführung - einschließlich der Implementierung eines Risikomanagement-Systems. In rund einem Viertel der Betriebe jedoch befasst sich die Leitung sporadisch oder gar nicht mit dem Thema Cyber-Security, bei größeren Unternehmen immer noch ein Fünftel. Zudem halten nur 42 Prozent die Geschäftsleitung insgesamt für kompetent. Bei den vorgeblich "vorbereiteten" Unternehmen weiß nur die Hälfte überhaupt von regulatorischen Vorgaben, die sie betreffen. Unter allen Befragten sind es sogar gerade einmal 37 Prozent.
»Wer sich heute nicht schützt, sieht sich vielleicht morgen schon mit einem Hackerangriff mit ungeahnten Ausmaßen gegenüber. Es reicht nicht das Unternehmen nur durch technische Maßnahmen vor Cyber-Bedrohungen zu schützen. Vorschriften und Verhaltensrichtlinien müssen nicht nur erlassen, sondern auch gelebt werden. Dazu gehören die Entwicklung und Implementierung eines Risikomanagementsystems ebenso wie die Schulung von Mitarbeitern - und auch des Aufsichtsrats,« ergänzt Katrin Rohmann, Partnerin im Bereich Strategic Risk und Leiterin Public Sector bei Deloitte.