Maskierter Vorratsdatenspeicher

Die Negierung des Datenschutzes

18. April 2013, 14:35 Uhr | Stefan Adelmann
Das Internet könnte bald keinerlei Anonymität mehr bieten (Foto: Fotolia/Storm)

Derzeit berät der Bundesrat über die »Novellierung des Telekommunikationsgesetzes«. Eine Änderung könnte den Behörden quasi uneingeschränkten Zugriff auf die digitale Kommunikation gewähren.

2010 erklärte das Bundesverfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung für Verfassungswidrig und erließ ein Verbot gegen das Verfahren, aufgrund der fehlenden Gesetzesgrundlage. Die Überwachung der digitalen Kommunikation könnte jetzt allerdings über Umwege Einzug in den deutschen Alltag halten. Derzeit berät der Bundesrat über eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes und eine Neuregelung der Bestandsdatenauskunft. Laut Hartmut Pohl, Sprecher der Gesellschaft für Informatik e.V. (GI) liegt der Grundgedanke des Telekommunikationsgeheimnisses bislang darin, »den Austausch von Informationen so zu schützen, als ob er von Angesicht zu Angesicht stattfinden würde.« Eine Neuregelung könnte diese Idee allerdings aushöhlen und die groß angelegte Verwertung von persönlichen Daten ermöglichen.

--- forum[x|Was halten Sie von der Gesetzesänderung?] ---Geplant ist die Ausdehnung des Telekommunikationsbegriffs auf jeden »interaktiven Datenaustausch im Internet«. Telekommunikationsanbieter wären damit zur Herausgabe von empfindlichen Daten wie Account-Namen und Passwörtern von sozialen Angeboten wie Facebook, Xing und Twitter gezwungen. Zusätzlich geht mit der Auswertung der Daten eine Speicherung einher, deren Dauer nicht klar definiert ist. Hier könnte die Regierung die Vorratsdatenspeicherung doch noch auf Umwegen umsetzen. Weiterhin spricht die GI davon, dass der Zugriff nicht nur auf schwerkriminelle Straftaten beschränkt ist. Auch einfache Ordnungswidrigkeiten sollen zu einer Offenlegung der umfangreichen Datensätze führen. »Mit den geplanten Änderungen wird das Telekommunikationsgeheimnis allerdings nicht nur im Kern ausgehöhlt, sondern auch das Grundrecht der Bürgerinnen und Bürger auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme (sog. Computergrundrecht) massiv verletzt«, erklärt Pohl weiterhin.


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