Zehn Wochen Speicherfrist für TK-Daten

Die Rückkehr der Vorratsdatenspeicherung

16. April 2015, 9:27 Uhr | Daniel Dubsky
© asiana / Fotolia

Deutschland bekommt wieder eine Vorratsdatenspeicherung. Das Bundesjustizministerium hat gestern entsprechende Leitlinien veröffentlicht, die eine Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten für zehn Wochen vorsehen.

Die Bundesregierung plant eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes, nach der TK-Anbieter die Verkehrsdaten ihrer Kunden speichern müssen. Der Zugriff auf diese Daten soll nur bei bestimmten Straftaten erfolgen und einer richterlichen Genehmigung bedürfen. Bundesjustizminister Heiko Maas stellte gestern entsprechende Leitlinien vor, wie die Speicherpflichten aussehen sollen. Erfasst werden demnach an der Kommunikation beteiligten Rufnummern, Zeitpunkt und Dauer der Kommunikation, bei Mobilfunkverbindungen auch die Standortdaten und bei Internetverbindungen die IP-Adressen. Ausgenommen von der Speicherung sind die Gesprächsinhalte, also was gesprochen wird oder welche Webseiten aufgerufen werden, sowie der gesamte Bereich E-Mail.

Die Daten sollen zehn Wochen lang aufgehoben werden – mit Ausnahme der Standortdaten, die nach vier Wochen zu löschen sind. Diese hält die Bundesregierung für besonders sensibel und verbietet explizit das Erstellen von Bewegungsprofilen. Zudem dürfen Standortdaten nur einzeln abgerufen werden.

Der Abruf soll nur bei schweren Straftaten erfolgen. Welche das sind, orientiert sich am Katalog für die Wohnraumüberwachung, in dem etwa Hochverrat und Landfriedensbruch, Sexualdelikte und Straftaten im Zusammenhang mit Kinderpornografie, Mord und Totschlag sowie Menschenhandel und schwerer Bandendiebstahl genannt werden.

Die TK-Anbieter müssen die Daten im Inland speichern und gegen unbefugte Zugriffe schützen. Sollten die Kosten dafür unverhältnismäßig hoch sein, ist eine Entschädigung geplant. Ebenso ist eine Entschädigungsregelung vorgesehen für die Kosten, die durch den Abruf der Daten entstehen.


  1. Die Rückkehr der Vorratsdatenspeicherung
  2. Die Rückkehr der Vorratsdatenspeicherung (Fortsetzung)

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