Auch die Daten von Berufsgeheimnisträgern werden gespeichert, da es der Bundesregierung zufolge nicht vertretbar ist, eine Liste mit allen Geheimnisträgern anzufertigen und bei allen TK-Anbietern zu hinterlegen. Allerdings dürfen die Daten dieser Personengruppen – zu denen Abgeordnete, Ärzte, Apotheker, Journalisten, Rechtsanwälte sowie Beratungsstellen zählen – nicht abgerufen werden. Gänzlich ausgenommen von der Speicherpflicht sind nur Behörden und Organisationen in sozialen und kirchlichen Bereichen, die anonymen Anrufern in seelischen oder sozialen Notlagen helfen.
»Unser Kompromiss wird möglicherweise einigen nicht weit genug gehen. Denn: Das ist nicht die alte Vorratsdatenspeicherung, wie die Sicherheitspolitiker sie sich wünschen. Anderen – wie etwa den Netzpolitikern – wird er eventuell zu weit gehen. Das zeigt: Diese Leitlinien sind ein ausgewogener Mittelweg «, sagte Bundesjustizminister Maas.
Kritik kam unter anderen von Seiten der Opposition: »Die Vorratsdatenspeicherung gehört nicht ins Parlament sondern auf die Müllhalde der Geschichte«, befand etwa Konstantin Notz von den Grünen. Jan Korte von den Linken war Maas vor, er arbeite »mit Vorsatz an einem grundrechtswidrigen Gesetz, das alle unter Generalverdacht stellt«. Dabei habe noch immer niemand die Notwendigkeit oder Nützlichkeit der Vorratsdatenspeicherung bewiesen.