Nach einer vorläufigen Einschätzung des Bundeskartellamtes missbraucht Facebook seine marktbeherrschende Stellung. Im Fokus steht insbesondere das Sammeln und Verwerten von Daten aus Drittquellen.
Das Bundeskartellamt hat Facebook seine vorläufige rechtliche Einschätzung wegen des Verdachts auf Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung übersandt. Nach Ansicht der Behörde handelt Facebook missbräuchlich, indem Nutzerdaten aus Drittquellen gesammelt und mit Facebook-Profilen verknüpft werden. Zu den Drittseiten zählen sowohl konzerneigene Dienste wie WhatsApp oder Instagram, aber auch Webseiten und Apps anderer Betreiber, auf die Facebook über Schnittstellen zugreifen kann.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, äußerte sich kritisch über das Datensammeln von Facebook. »Wir sehen vor allem die Datensammlung außerhalb des sozialen Netzwerks von Facebook und ihre Zusammenführung mit dem Facebook-Konto als problematisch an. Mithilfe von Schnittstellen fließen auch dann Daten an Facebook und werden dort gesammelt und verwertet, wenn man andere Internetseiten besucht.« Nach Ansicht des Bundeskartellamtes werden Nutzer über diese Datenerhebung nicht ausreichend informiert.
Das gilt insbesonders, weil es schon ausreicht, eine Seite geöffnet zu haben, die über einen Like-Button verfügt. Selbst wenn der Nutzer diesen nicht drückt, werden die Daten mit seinem Profil verknüpft. Nach Mundt fehlt eine Einwilligung des Nutzers zu dieser Praxis. »Wir sehen nach dem jetzigen Stand der Dinge auch nicht, dass zu diesem Verhalten von Facebook, dem Daten-Tracking und der Zusammenführung mit dem Facebook-Konto, eine wirksame Einwilligung der Nutzer vorliegt. Das Ausmaß und die Ausgestaltung der Datensammlung verstößt gegen zwingende europäische Datenschutzwertungen.«