Damit wollen sich die Finanzbehörden aber nicht zufriedengeben. Um Manipulationen an den elektronischen Kassensystemen noch weiter zu erschweren, wurde Mitte Juli ein Gesetzentwurf vorgestellt, nach dem die Sicherheitseinrichtungen in den Kassen durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert sein müssen. Welche Anforderungen die Behörde an die Systeme stellen wird, ist allerdings noch unklar. Immerhin hat der Gesetzgeber aber auch hier wieder eine Übergangsfrist vorgesehen, die für Kassen gilt, die bis Ende 2019 angeschafft werden und die derzeitigen Anforderungen – etwa die elektronische Einzelaufzeichnung – erfüllen. Diese dürfen bis Ende 2022 weiter genutzt werden.
Vorausgesetzt der Gesetzentwurf wird in der derzeitigen Form verabschiedet, was keineswegs als sicher gelten kann, da er umstritten ist. So kritisierte etwa NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans: »Dass noch einmal dreieinhalb Jahre lang Kassen neu gekauft werden können, für die dann eine verlängerte Frist bis Ende des Jahres 2022 zur Umstellung auf Manipulationssicherheit eingeräumt werden soll, ist ein Witz.« Der Bundesfinanzminister täusche vor, etwas gegen Betrug zu unternehmen, dabei sei die Hintertür für Trickser noch über Jahre offen.