Unabhängig davon, ob der Gesetzentwurf in der derzeitigen Form abgesegnet wird oder nicht, sollten sich Unternehmen rechtzeitig mit dem Thema auseinandersetzen, rät Klaus Zimmermann vom Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsunternehmen DHPG, denn Verstöße könnten Bußgelder von bis zu 25.000 Euro nach sich ziehen. »Bevor Firmen ihre Ladenkasse austauschen, sollten sie überprüfen, ob die Aufrüstung des Kassenspeichers oder die Auslagerung der Daten auf ein unveränderbares Medium möglich sind.«
Neben der Zertifizierung findet sich im Gesetzentwurf auch eine neue Möglichkeit der Steuerkontrolle durch die Finanzbehörden. Sie können ähnlich der Umsatzsteuer- und Lohnsteuer-Nachschau eine unangekündigte Kassen-Nachschau bei Registrierkassen und offene Ladenkassen vornehmen. Diese entspricht zwar keiner Betriebsprüfung – werden jedoch Mängel festgestellt, kann ohne weitere Prüfungsanordnung eine solche eingeleitet werden.