Mit dem Wettbewerbsverstoß habe Google seinen Marktanteil bei Preisvergleichen auf Kosten seiner Konkurrenten erheblich steigern können, so die EU. Die europäischen Verbraucher seien dadurch daran gehindert worden, die Vorteile des Wettbewerbs auszuschöpfen. Sie hätten keine echten Wahlmöglichkeiten gehabt, zudem seien Innovationen behindert worden.
Mit dem Beschluss der EU-Kommission ist Google nun verpflichtet, sein rechtswidriges Verhalten innerhalb von 90 Tagen abzustellen und alle Preisvergleichsdienste, inklusive dem eigenen, gleich zu behandeln. Zudem muss Google die EU laufend über die getroffenen Maßnahmen informieren und die Rekordstrafe von 2.424.495.000 Euro zahlen. Als Grundlage für die Höhe der Geldbuße wurden die Einnahmen des Suchmaschinenbetreibers aus seinem Preisvergleichsdienst in den betreffenden Staaten herangezogen.
Darüber hinaus laufen noch zwei weitere Verfahren der Kommission gegen Google, bei denen die Wettbewerbshüter zu dem vorläufigen Schluss gelangt sind, dass der Suchmaschinenriese auch hier seine marktbeherrschende Stellung missbraucht. Zum einen fürchtet die EU, Google würde seine dominante Position im Mobilgeräte-Markt mit Android ausnutzen, um die Auswahl an Anwendungen und Diensten einzuschränken, mit dem Ziel die eigene Position bei der mobilen Suche zu stärken. Zum anderen geht es darum, dass Google durch Adsense verhindert, dass Websites die Suchmaschinenwerbung von Wettbewerbern einbinden.