Das Strafmaß bei Datendiebstahl ist geringer als für einen einfachen Diebstahl. Mehrere Bundestagsabgeordnete finden: Das muss anders werden. Bundesjustizministerin Barley bringt die Möglichkeit einer Musterklage ins Gespräch.
Nach der illegalen Veröffentlichung privater Daten von Politikern und Prominenten im Internet wird der Ruf nach Konsequenzen lauter. Aus Politik und Wirtschaft mehrten sich am Wochenende Forderungen nach härteren Strafen bei Datendiebstahl, auch, um Mandatsträger besser vor Angriffen aus dem Internet zu schützen. Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) brachte eine Musterklage gegen Twitter und Facebook ins Gespräch.
Ein junger Hacker aus Hessen war Anfang der Woche festgenommen worden. Er gestand nach offiziellen Angaben, über ein inzwischen gesperrtes Twitter-Konto im Dezember persönliche Daten wie Handynummern und Chat-Verläufe von Politikern und Prominenten veröffentlicht zu haben. Rund 1.000 Politiker, Prominente und Journalisten sind betroffen, darunter Politiker aller Bundestagsparteien mit Ausnahme der AfD.
»Sollten im Zusammenhang mit dem Datenleak Haftungsansprüche gegen Unternehmen bestehen, könnten betroffene Verbraucher sie gemeinsam im Rahmen einer Musterfeststellungsklage geltend machen«, sagte Barley der »Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung«. So könnte überprüft werden, ob ein Internetkonzern alles in seiner Macht Stehende getan hat, um Schäden abzuwenden. Mit der Musterfeststellungsklage haben Verbände seit November die Möglichkeit, stellvertretend für Verbraucher gegen Unternehmen vor Gericht zu ziehen.