Unionsfraktionschef Ralph Brinkhaus bezeichnete das Hacken und Abschöpfen von Daten als einen schweren »Eingriff in die Privatsphäre der Betroffenen«, was »durch ein höheres Strafmaß deutlich werden« müsse. Bislang könne das sogenannte Ausspähen von Daten mit Freiheitsstrafe von maximal drei Jahren geahndet werden. »Wir sollten prüfen, das Strafmaß bei schweren Cyberdelikten anzuheben«, sagte der CDU-Politiker der »Rheinischen Post«.
Gegen den 20-Jährigen wird wegen des Verdachts der Ausspähung von Daten und Datenhehlerei ermittelt. Weil er juristisch als Heranwachsender gilt, kann er nach dem Jugendstrafrecht verurteilt werden. Das bietet einen breiten Katalog von Sanktionsmöglichkeiten. Neben Jugendstrafen gehören dazu auch erzieherische Maßnahmen wie gemeinnützige Arbeit.
Auch andere Parlamentarier plädieren für härtere Gesetze. Andrea Lindholz (CSU), die Vorsitzende des Innenausschusses, sagte der »Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung«, Abgeordnete sollten aufgrund ihrer exponierten Stellung Teil der kritischen Infrastruktur Deutschlands werden und besonders geschützt werden. »Dann wäre ich aber auch bereit, bei Hackerangriffen auf Mandatsträger eine schärfere Strafandrohung zu befürworten.« Der Grünen-Abgeordnete Konstantin von Notz sagte der Zeitung, man müsse darüber nachdenken, »ob es sinnvoll wäre, auf solche Angriffe mit besonderer Strenge zu reagieren.«