Lange war auf die Entscheidung des Supreme Court gewartet worden, ob Microsoft US-Behörden Daten aus seinen EU-Rechenzentren übergeben muss. Nun hat das oberste Gericht den Fall eingestellt. Ein richtiger Sieg ist es wegen des neuen »Cloud Act« allerdings nicht.
Jahrelang hatte Microsoft sich in den USA dagegen gewehrt, personenbezogene Daten aus einem Rechenzentrum in Irland an US-Behörden herauszugeben. Der Fall ging bis vor den US Supreme Court, dessen Entscheidung mit Spannung erwartet wurde – gerade in der EU, wo ein Urteil gegen Microsoft viele Unternehmen in die Zwickmühle gebracht hätte: entweder gegen US-Recht verstoßen oder gegen die EU-Datenschutzgrundverordnung. Dementsprechend viel Rückendeckung erhielt Microsoft von anderen Unternehmen, Verbänden, Datenschützern und Bürgerrechtlern, Sicherheitsexperten, aber auch Politikern.
Ende Februar fanden die letzten Anhörungen zu dem Fall statt, doch ein Urteil gibt es nun nicht, da der Supreme Court das Verfahren gestern eingestellt hat (PDF). Damit geht Microsoft als Sieger aus dem seit 2013 schwelenden Streit hervor, doch ein Sieg für den Datenschutz ist es nicht. Der Supreme Court musste schlicht deshalb nicht mehr entscheiden, weil die USA mit dem »Cloud Act« (Clarifying Lawful Overseas Use of Data Act) mittlerweile ein Gesetz verabschiedet haben, das den Zugriff auf Daten im Ausland regelt – ohne große Debatte, einfach als Anhängsel des Haushaltsgesetzes.
Der Cloud Act gewährt den US-Behörden grundsätzlich Zugang zu den Daten von US-Bürgern, auch wenn sie auf Servern im Ausland gespeichert sind und dadurch nationales Recht im Land des Server-Standorts gebrochen wird. Nur wenn es sich um Nicht-US-Bürger beziehungsweise Unternehmen aus anderen Ländern handelt, können die Dienstebetreiber sich gegen die Herausgabe wehren. Darüber hinaus sollen bilaterale Abkommen mit anderen Staaten ausgehandelt werden, sodass US-Behörden die dortigen Unternehmen direkt kontaktieren können. Im Gegenzug dürfen die Behörden dieses Staates zur Strafverfolgung auf in den USA gespeicherte Daten ihrer Bürger zugreifen – ganz ohne richterliche Anordnung.
Microsoft, aber auch andere große US-Unternehmen wie Apple, Google und Facebook hatten den Cloud Act unterstützt. Datenschützer und Bürgerrechtler kritisieren, dass ohne den Weg über die Gerichte die Strafverfolgungsbehörden zu viel Macht erhalten.