In den Sondierungsgesprächen hatten sich CDU, CSU, FDP und Grüne auf eine neue gesetzliche Vorgabe bei der Vorratsdatenspeicherung geeinigt. Nach dem Scheitern der Jamaika-Verhandlungen bleibt die Unsicherheit.
Europarechtswidrig, grundrechtsverletzend und faktisch außer Kraft gesetzt. Die deutsche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung, die Telekommunikationsanbieter dazu verpflichtet, Telefonnummern und IP-Adressen für zehn Wochen und Standortdaten von Mobiltelefonen für vier Wochen zu speichern, sorgt seit Monaten für Unsicherheiten bei Internetprovidern. Kurz vor dem Inkrafttreten des Gesetzes hatte das Oberverwaltungsgericht NRW im Juni 2017 dem Antrag des Internetanbieters Spacenet stattgegeben und ihn von der Pflicht zur anlasslosen Datenspeicherung befreit.
Damit lehnte sich das OVG in seinem Beschluss an die Rechtsprechung des EuGH an, der im Urteil gegen die »Snoopers Charta« festgestellt hatte, dass eine derartige Speicherpraxis nicht mit dem Unionsrecht vereinbar sei. Der starke Eingriff in die Grundrechte, so der EuGH, der durch die Speicherung von personenbezogenen Standort- und Kommunikationsdaten entstünde, stehe nicht im Verhältnis zu Ermittlungsvorteilen bei der Bekämpfung von Kriminalität oder Terror. Nach dem Beschluss des OVG erklärte die Bundesnetzagentur, von Bußgeldverfahren gegen Dienstanbieter abzusehen und hat so die Speicherpflicht faktisch ausgesetzt.