Rechtliche Unsicherheit bleibt bestehen

Mit Jamaika scheitert die Chance auf neues Speichergesetz

1. Dezember 2017, 13:44 Uhr | Jona van Laak

Fortsetzung des Artikels von Teil 1

Jamaika hätte die Speicherpflicht beendet

CDU, CSU, FDP und Grüne hatten sich allerdings in den letzten Runden der Sondierungsgespräche für die Koalitionsverhandlungen darauf geeinigt, die anlasslose Vorratsdatenspeicherung und die damit einhergehende Überwachungspraxis zu beenden. Auch der Einsatz von Staatstrojanern für Online-Durchsuchungen oder das Abhören von Kommunikationsverbindungen wäre deutlich erschwert worden. Damit hätten FDP und Grüne ihre Forderungen gegenüber der Union durchgesetzt und einen deutlich Wandel der derzeitigen Sicherheitspolitik erreicht. Sie kritisieren, dass die Speicherpflicht einen schweren Eingriff in die Privatsphäre darstellt, dem marginale Fahndungserfolge gegenüberstehen. So hatte auch der BND 2014 im NSA-Untersuchungsausschuss eingeräumt, dass von 27 Millionen ausgewerteten Kommunikationsdaten lediglich zwölf nachrichtendienstlich relevant gewesen seien.

Union wird »Innere Sicherheit« weiter dominieren

Nach dem Scheitern der Sondierungsverhandlungen ist jetzt erneut unklar, wie die Vorratsdatenspeicherung in Zukunft gesetzgeberisch geregelt wird. Der Beschluss des OVG und das anhängige Verfahren beim Bundesverfassungsgericht machen deutlich, dass die deutsche Speicherpflicht rechtlich hochproblematisch ist und einer neuen Formulierung bedarf. Im Falle einer Weiterführung der Großen Koalition sind im Bereich der »Inneren Sicherheit« allerdings keine großen Umbrüche zu erwarten. So hatten CDU-Politiker und CDU-Mittelstandsvereinigung bereits am Wochenende erklärt, dass in der Sicherheitspolitik die Handschrift der Union zum Tragen kommen solle.

Es scheint daher unwahrscheinlich, dass eine neue Bundesregierung bis zum Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung tatsächlich eine Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung beschließen wird. Die DSGVO setzt jedoch hohe Anforderungen an den Umgang mit personenbezogenen Daten und beschränkt Datenerhebungen auf konkrete Zwecke. Sollte bis Mai 2018 keine Entscheidung des BVerfG oder eine Neuregelung erfolgen, wird die DSGVO in Teilen mit der Speicherpflicht von Kommunikationsdaten im deutschen Recht unvereinbar sein. Mit dem Ende von Jamaika ist deshalb auch die Chance auf rechtliche Klarheit in der Vorratsdatenspeicherung vertan.


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