Weil zu den Beschäftigten häufig ein besonderes Vertrauensverhältnis bestehe, dauere es oft Jahre, bis das kriminelle Schaffen auffliegt. Kirsch schilderte den Fall einer Co-Geschäftsführerin in einem mittelständischen Chemie-Industrieunternehmen. Sie habe als Buchhalterin über zwölf Jahre lang regelmäßig Beträge auf das eigene Konto fließen lassen. Rund 750.000 Euro habe sie auf diese Weise erbeutet. »Dabei ging sie so geschickt vor und argumentierte auf Nachfragen so überzeugend, dass auch der Wirtschaftsprüfer jahrelang keinen Verdacht schöpfte«, heißt es in der Mitteilung des GDV.
Betroffen seien alle Branchen und Unternehmen in jeder Größe, besonders aber der Mittelstand und im kleineren Umfang solche Betriebe, die viel mit Bargeld zu tun hätten, sagte der auf interne Wirtschaftskriminalität spezialisierte Rechtsanwalt Jesko Trahms. »Man hat dort eine enge Unternehmenskultur und man vertraut sich untereinander«, sagte er.
Nur rund jeder fünfte Täter sucht der Analyse zufolge gezielt nach Möglichkeiten für das kriminelle Treiben. Alle übrigen seien Gelegenheitstäter. Aber: »Wer die Hemmschwelle einmal überschritten hat, der hört erst auf, wenn er erwischt wird«, sagte Trahms.
Um sich dagegen abzusichern, ist aus Sicht der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände eine funktionierende Compliance Organisation in Unternehmen erforderlich. »Das ist die Basis, damit kriminelle Handlungen von Unternehmen von Beschäftigten verhindert oder frühzeitig aufgedeckt werden können«, hieß es.