Dubios erscheint auch die Kanzlei selbst, so Eleven: Das Schreiben enthält keine Festnetz- oder Faxnummern, lediglich eine Mobilfunknummer ist angegeben. Die Bankverbindung für die Zahlung der Vergleichssumme weist auf ein
slowakisches Kreditinstitut, die Internet-Domain ist in Österreich registriert, zuletzt wurde der Denic-Eintrag vor wenigen Tagen aktualisiert. Die Website selbst ist professionell gestaltet, weist jedoch Lücken auf: Einige Menüpunkte führen auf leere Seiten. Außerdem findet sich im Mitgliederverzeichnis der Rechtsanwaltskammer München kein Hinweis auf die Kanzlei. Verdächtig ist schließlich auch die enorme Diskrepanz zwischen dem Gegenstandswert und der geforderten Summe.
Die Aufmachung der E-Mail folgt zudem eindeutig einem Muster: unbewiesene Behauptung, Einschüchterung und ein Angebot, das man »fast« nicht ausschlagen kann. Die wirklich harten Fakten dagegen fehlen: So wird in der Mail weder genannt, welche urheberrechtlich geschützten Werke getauscht wurden noch wie hoch der wert dieser Werke ist. Die kurze Frist zur Zahlung wird verwendet, um den Druck auf den Empfänger zu erhöhen. Mit einer vergleichsweise geringen Summe soll beim Opfer ein Zahlungsreflex ausgelöst werden. Eleven rät Empfängern, im Zweifel einen Anwalt oder die nächste Verbraucherzentrale zu kontaktieren. Im Falle einer erneuten Zahlungsaufforderung sollte in jedem Fall ein Anwalt hinzugezogen werden.