Während in der IT-Branche normalerweise Werkvertragsrecht vorherrscht, wurde der Panda-Vertrag so konzipiert, dass Systemhäuser soweit wie möglich Dienstleistungsrecht durchsetzen können. Das Vertragsformular, das die wesentlichen Vertragsbestandteile umfasst, ist kompakt genug, um auf eine DIN A4 Seite zu passen. Der Vertrag wird um Allgemeine Geschäftsbedingungen ergänzt, die Themen wie Vertragsgegenstand, Nutzungsrechte, Haftung und Verjährung regeln. »Ein Vertrag mit 30 oder mehr Seiten bringt sie nicht weiter«, sagte Anwalt Wagner. Gerade mittelständische Unternehmen würden lange Verträge misstrauisch machen.
Um auch den Verkauf seiner Softwareboxen anzukurbeln, hat Panda Security den Retail Club gegründet. »Es soll auch Spaß machen unsere Boxen zu verkaufen«, sagte Markus Mertes, Director Consumer Business bei Panda, in München. Händler, die sich kostenfrei für das Programm registrieren, bekommen auf alle Box-Produkte, die sie über die Distribution beziehen, zehn Prozent Cashback direkt von Panda. Wer die Panda Logos in seinem Ladengeschäft oder Webshop nutzt, kann zusätzliche fünf Prozent Kickback geltend machen. Mitglieder des Retail Clubs profitieren außerdem von Sonderaktionen, Marketing-Unterstützung und individuellen Serviceleistungen.