Die mögliche Einschränkung der »Panoramafreiheit« sorgte für viel öffentliche Aufregung. Dabei war das Gesetz nicht als Gängelung der EU-Bürger, sondern gegen die Macht amerikanischer IT-Konzerne gedacht.
Wer in Deutschland und vielen anderen europäischen Staaten Aufnahmen von öffentlichen Gebäuden und Kunstwerken macht, braucht dafür auch in Zukunft keine besondere Genehmigung. Das EU-Parlament in Straßburg hat die Einschränkung der sogenannten »Panoramafreiheit« mit großer Mehrheit abgelehnt. Die anstehende Entscheidung der europäischen Abgeordneten hatte für große öffentliche Aufmerksamkeit und allerlei Debatten gesorgt. Auf einer Online-Petition hatten sich 500.000 EU-Bürger für den Erhalt der Panoramafreiheit ausgesprochen, in Medien und Internetforen war sie ein Dauerthema.
Kein Wunder, schließlich hätte eine Einschränkung der Panoramafreiheit auch Negativfolgen für Privatpersonen nach sich gezogen, wie Anwalt Christian Solmecke von der Kanzlei WBS berichtet: »Für denjenigen, der ein Bild anfertigt und dieses zum Beispiel bei Facebook hochlädt, würde das bedeuten, dass er zunächst prüfen muss ob das Gebäude überhaupt kreativ gestaltet worden ist und urheberrechtlichen Schutz genießt. Anschließend müsste der Fotograf noch nachforschen, ob der Urheber schon über 70 Jahre verstorben ist«, so der auf IT-Recht und digitale Medien spezialisierte Anwalt. Facebook ist eine kommerzielle Plattform – Urlaubsbildern mit öffentlichen Gebäuden im sozialen Netzwerk wäre damit ein Riegel vorgeschoben worden. Auch die Europaabgeordnete der Piratenpartei, Julia Reda, die eigentlich zuständig für den Report zum Urheberrecht ist, hatte in ihrem Blog ebenfalls vor der geplanten Änderung gewarnt: »Eine Einschränkung der Panoramafreiheit auf nichtkommerzielle Nutzung würde also Millionen von Europäerinnen und Europäer in Konflikt mit dem Urheberrecht bringen«, so Reda.