Nach den Bespitzelung von Beschäftigten bei verschiedenen Discountern startet die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (Verdi) eine Initiative zur schnellen Schaffung eines Arbeitnehmer-Datenschutzgesetzes über. Dies betrifft auch die Regelungen zur Privatnutzung von Web und E-Mail am Arbeitsplatz.
Als Vorabmaßnahme müsse die Maximalstrafe von 250.000 Euro für Unternehmen, die gegen das Datenschutzgesetz verstoßen, drastisch erhöht werden, forderte die stellvertretende ver.di-Vorsitzende Magret Mönig-Raane in Berlin. "Solche Summen zahlen Unternehmen wie Lidl, Schlecker und andere aus der Portokasse", sagte die Gewerkschafterin. Alle jetzt betroffenen Unternehmen müssten illegale Überwachungspraktiken sofort einstellen und gemeinsam mit Betriebsräten und Datenschützern legale und vernünftige Maßnahmen beraten und vereinbaren.
In Absprache mit dem DGB will Verdi auf die Bundesregierung zugehen, um die Chancen für einen besseren Datenschutz in der Arbeitswelt zu eruieren. "Die Sammlung von Daten muss sich künftig auf das absolut notwendige Maß beschränken", erklärte Mönig-Raane. Die Ausweitung von Mitbestimmungs- und Kontrollmöglichkeiten der Betriebs- und Personalräte sei der "wichtigste Eckpfeiler eines neuen Gesetzes". Der Einsatz von Überwachungskameras müsse im Gesetz ebenso eindeutig geregelt werden wie die der Zeitraum der Speicherung von personenbezogenen Daten, verlangte die Gewerkschafterin. Überfällig wäre auch eine gesetzliche Regelung zur Nutzung von E-Mail und Internetdiensten am Arbeitsplatz. Schon jetzt könnten entsprechende Vereinbarungen mit den Betriebsräten abgeschlossen werden. Beispiele für saubere Lösungen gäbe es seit Jahren. Die Aufgaben und Befugnisse der betrieblichen Datenschutzbeauftragten will ver.di ausbauen, damit sie ihrem gesetzlichen Überwachungsauftrag besser nachkommen können. "Die Bestellung und Abberufung der Datenschutzbeauftragten muss künftig der Mitbestimmung der betrieblichen Interessenvertretung unterliegen", forderte Mönig-Raane.
Der Verdi-Vorstoß wird im Bereich "Privatnutzung" nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Online-Durchsuchungen und der damit verbundenen Schaffung eines "Grundrechts auf die Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme" auf veränderte Vorbedingungen stoßen, die zugunsten der Freiheit der Mitarbeiter ausfallen dürften. Manches, was hier in Firmen bisher als normale Überwachungsmaßnahme gelten konnte, wird jetzt neu geprüft werden müssen. Aufgrund der Skandale bei Lidl, Tönnies-Fleisch und anderen Unternehmen sind die Chancen für eine mitarbeiterfreundliche Regelung gewachsen.
LANline/wj