Nach dem Willen der Bundesregierung soll Deutschland wieder eine Vorratsdatenspeicherung erhalten – und das möglichst schnell. Doch die Gegner stehen schon bereit, um das Vorhaben erneut zu stoppen.
Vor fünf Jahren hatte das Bundeverfassungsgericht das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung kassiert und die Hürden für eine Neufassung hoch gelegt. Die damals regierende Koalition aus CDU/CSU und FDP konnte sich anschließend nicht einen neuen Entwurf einigen, doch nun unternehmen Union und SPD einen weiteren Anlauf. Justiz- und Innenministerium haben sich auf Leitlinien verständigt, die laut Justizminister Heiko Maas »zügig« in einen Gesetzentwurf gegossen werden sollen. Offenbar ist geplant, diesen dann im Eilverfahren durchzubringen: Der »taz« zufolge soll er parallel in Bundestag und Bundesrat beraten und möglichst noch vor der Sommerpause verabschiedet werden.
Ob das so einfach wird, bleibt aber abzuwarten, denn auch innerhalb der Regierungsparteien trifft das Vorhaben nicht auf ungeteilte Zustimmung. Aktuell sind es vor allem die Gegner der geplanten Speicherpflichten, die sich in Stellung bringen, obwohl der Justizminister auch Gegenwind aus der anderen Richtung erwartet. Es sei nicht die alte Vorratsdatenspeicherung, wie Sicherheitspolitiker sie sich wünschen, sagt Maas. Dass sein »Kompromiss« sowohl von Gegnern als auch Befürwortern kritisiert wird, zeigt seiner Meinung nach nur, dass »ein ausgewogener Mittelweg« gefunden ist.